Schwangerschaft und Krankenversicherung

Eine Schwangerschaft bedeutet für die meisten Frauen große Freude, nicht selten geht damit aber auch Unsicherheit einher. Schließlich möchten Eltern die bestmöglichen Voraussetzungen für das Kind schaffen. Dazu gehört auch eine optimale medizinische Versorgung. Kinder genießen vom Gesetzgeber einen besonderen Schutz. So wird für sie bei einem Arztbesuch etwa keine Praxisgebühr fällig, auch müssen keine Zuzahlungen für Medikamente geleistet werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien jederzeit in den Anspruch einer guten medizinischen Versorgung kommen.

Leistungen der GKV und PKV für Schwangere

Wer die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat, fragt sich dabei jedoch nicht selten, ob es nicht besser wäre, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Denn die Leistungen gehen meist weit über das Angebot der Krankenkassen hinaus. Prinzipiell müssen sich Frauen jedoch keine Sorgen machen, dass sie während der Schwangerschaft notwendige Leistungen nicht erstattet bekommen. Einzig bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, wie der Test auf Toxoplasmose, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet, gehören aber bei manchen Tarifen zu den Leistungen der PKV. Doch selbst diese Untersuchungen werden bezahlt, wenn es einen dringenden Verdacht gibt.

Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen

Doch nicht nur in der Schwangerschaft selbst können Mütter und Kinder zuweilen mehr Leistungen bei der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Besonders bei Familien, in denen ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert ist, stellt sich daher oft die Frage, wo man das Kind versichern soll.

Ist ein Elternteil privat versichert, kann das Kind durchaus auch in der Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils mitversichert werden, sofern der privat Versicherte kein Einkommen über der Jahresentgeltgrenze von derzeit 64.350 Euro brutto im Jahr und ein regelmäßig höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil hat. Sind hingegen beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind in die PKV. Die Wahl der privaten Krankenversicherung hat jedoch einige Nachteile, denn der automatische Versicherungsschutz besteht nur in den gesetzlichen Kassen.

Mehr Informationen im Beitrag: Die wichtigsten Versicherungen für Schwangere

Bereits zu Beginn der Mitgliedschaft in der PKV müssen Eltern aufpassen. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt dürfen Sie ihr Kind ohne eine Gesundheitsprüfung beim Anbieter anmelden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist – je nach Anbieter – unter Umständen eine Prüfung erforderlich. Kommt das Kind mit einer Behinderung zur Welt, werden keine Risikozuschläge fällig, wenn Sie die 2-monatige Frist einhalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind eine intensive medizinische Betreuung benötigt.

Foto von Amina Filkins von Pexels

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